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| Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen
Die Internetauktion wird durch einen zugelassenen Versteigerer geleitet und/oder überwacht oder einen durch diesen bestimmten Erfüllungsgehilfen, im Namen und für Rechnung oder Verrechnung der Berechtigten bzw. Auftraggeber.
Bei allen Angeboten handelt es sich grundsätzlich um gewerbliche Angebote. Mit der Abgabe eines Gebotes bestätigt der Kaufinteressent und Bieter, dass er als Unternehmer gemäß § 14 BGB handelt.
Diese Bedingungen gelten für Internetauktionen, die Festpreisveräußerung (Fixed price) sowie das Gebotsverfahren (Bid price). Im weiteren gelten die bei dem jeweiligen Angebot oder der jeweiligen Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes abweichend beschriebenen besonderen Bedingungen, insbesondere bei Verkäufen für Artikel, die mit "Shop" gekennzeichnet sind, oder als Shopangebot, oder über Listen die mit Shop gekennzeichnet sind, angeboten werden.
Sämtliche Willenserklärungen, geschäftsähnliche Handlungen oder sonstige rechtlich relevante Äußerungen oder Handlungen, die vom Anbieter auf Veranlassung eines Nutzers in die Plattform eingestellt oder einem anderen Nutzer überbracht oder von einem anderen Nutzer entgegengenommen werden, sind keine Erklärungen, Äußerungen oder Handlungen, die der Veranstalter selbst in eigenem Namen oder sonst mit Wirkung für oder gegen ihn oder als Vertreter in fremdem Namen abgibt oder vornimmt oder entgegennimmt; sie sind ausschließlich Erklärungen, Äußerungen oder Handlungen der Nutzer selbst.
1.
Eventuelle Katalog- oder Positionsbeschreibungen und mündliche Auskünfte werden nach besten Wissen und Gewissen vorgenommen, stellen jedoch keine verbindliche Beschaffenheitsvereinbarung oder übernommene Garantie dar. Alle zur Veräußerung gelangenden Gegenstände werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich befinden, ohne Gewähr und Haftung für offene oder versteckte Mängel sowie Zuschreibungen. Spätere Beanstandungen, gleich welcher Art, müssen daher unberücksichtigt bleiben. Für eventuelle Katalog- oder Positionsbeschreibungen, sowie schriftliche und mündliche Erläuterungen, wird nicht gehaftet. Wir empfehlen in jedem Fall eine Besichtigung der Positionen zu den angegebenen Terminen. Diese Einschränkungen ergeben sich aus der Besonderheit der Vertriebswege und der Herkunft der zur Veräußerung kommenden Gegenstände.
Soweit verkaufte bewegliche Sache gebrauchte bewegliche Sachen sind und in einer öffentlichen Versteigerung gemäß §383 BGB veräußert werden, gilt der umfassende Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen.
Soweit ein vollständiger Gewährleistungsausschluss nicht in Betracht kommt, ist die Gewährleistung auf ein Jahr beschränkt.
2.
Der Anbieter hat bei Ermittlung eines Höchstgebotes das Recht, die Herausgabe dann zu verweigern, wenn eine Internetauktion, oder der Höchstgebotsverlauf vorsätzlich beeinflusst wird, auch wenn der Höchstbieter nicht der Störer ist.
3.
Der Veranstalter kann einzelne, an anderer Stelle vorab veröffentlichte Katalognummern und Positionen in einer Internetauktion zusammenfassen oder trennen. Ein Angebot kann vor der Ablauffrist zurückgenommen werden, insbesondere wenn die technischen Möglichkeiten dies vorsehen.
Schriftliche, postalische Gebote haben auf besonderen Hinweis nur Gültigkeit unter Beifügung eines bankbestätigten Verrechnungsschecks in Höhe des Gebotes. Alle schriftlich oder während der Veräußerung / Internet-Auktion mündlich oder online gemachten Gebote sind bindend. Der Bieter/Kaufinteressent verpflichtet sich mit der Ermittlung des Höchstgebotes / Gebotsannahme zur Abnahme und Zahlung.
Der Veranstalter handelt in bezug auf die Annahme sowohl als Erklärungsbote des Käufers als auch als Empfangsbote des Anbieters, er ist von der beschränkenden Bestimmung des §181 BGB befreit.
Sofern auf einem Gebotsschein schriftlich vereinbart, verstehen sich angegebene Preise zuzüglich Verkaufsgebühr oder Versteigerungsaufgeld.
4.
Das Höchstgebot oder eine einfache Gebotsannahme verpflichten zur Bezahlung und Abnahme der ersteigerten bzw. verkauften Gegenstände. Der Kaufpreis ist sofort nach Rechnungsstellung in EURO per Überweisung zu bezahlen oder bei Abholung in Bar. Eine Stundung des Kaufpreises kann nicht gewährt werden.
Alle genannten Preise verstehen sich in EURO zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Alle Preise für Angebote, die nicht mit "Shop" oder als Shopangebot gekennzeichnet sind, oder über Listen die mit Shop gekennzeichnet sind, angeboten werden, verstehen sich einschließlich eines Versteigerungsaufgeldes in Höhe von 15%, das dem Käufer/Erwerber nicht zusätzlich berechnet, oder ausgewiesen wird. Es ist jeweils automatisch Bestandteil des abgegebenen Gebots und dient der Leistungsabrechnung im Innenverhältnis.
Die Lieferung erfolgt grundsätzlich ab Fundament, Lager oder Standort.
Ein Versand der verkauften Positionen ist nur nach besonderer Vereinbarung möglich. Die Zustimmung hierzu bleibt dem Anbieter vorbehalten. Versandkosten sind in jedem Fall durch den Käufer/Erwerber zu bezahlen und im Einzelfall auszuhandeln, bei Fehlen einer solchen Vereinbarung gilt ein üblicher und angemessener Versandkostenbetrag als geschuldet.
Der Erwerb der bezeichneten Gegenstände erfolgt wie besehen und geschieht unter ausdrücklichem Verzicht auf jede Reklamation oder andere Gewährleistungsansprüche.
5.
a)
Bei der als Festpreisveräußerung (Fixed price) gekennzeichneten Einstellung eines Kaufgegenstandes zum Verkauf legt der Anbieter einen Festpreis für die Kaufsache fest und gibt dieses durch die Bezeichnung "Festpreis" oder "Fixed price" bekannt.
b)
Der Anbieter gibt mit der Einstellung einer Kaufsache ein bindendes Angebot ab, an welches er für die von ihm bekannt gegebene Dauer gebunden ist.
c)
Der Käufer erklärt online mit der Akzeptanz des Angebotes durch das Anklicken des entsprechenden Befehlsfeldes auf der Internetseite, dass er den Kaufgegenstand erwerben will, ein Kaufvertrag kommt aber hierdurch nicht zustande, sondern eine Reservierung des Kaufgegenstandes wird durch die online abgegebene Erklärung unverbindlich durch den Anbieter abgegeben.
Aufgrund der online veranlassten unverbindlichen Reservierung des Kaufgegenstandes wird dem Kaufinteressenten ein Bestellformular online zur Verfügung gestellt.
d)
Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn das vom Kaufinteressenten vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bestellformular (siehe oben c) beim Veranstalter eingeht. Ein Bestellformular, das inhaltlich geändert wurde oder nicht vollständig ausgefüllt ist, ist ungültig.
e)
Soweit mehrere Annahmeerklärungen beim Anbieter eingehen, kommt ein Kaufvertrag nur mit dem Käufer zustande, der als erster die Annahme des Angebotes erklärt. Gehen mehrere Annahmeerklärungen gleichzeitig beim Anbieter ein, so kommt der Kaufvertrag mit dem Interessenten zustande, der als ersten den Kaufgegenstand reserviert hat (siehe oben c).
f)
Sollte der Kaufgegenstand mehrfach geliefert werden können, was im Angebot besonders beschrieben ist, so werden die Annahmeerklärungen in chronologischer Reihenfolge bindend, solange der Kaufgegenstand verfügbar ist. Der Anbieter haftet für die Verbindlichkeit eines eingestellten Angebotes nur für die angegebene Anzahl des Kaufgegenstandes. Das verbindliche Angebot des Anbieters gilt in diesem Fall nur, solange der Vorrat reicht. Gehen mehrere Annahmeerklärungen gleichzeitig beim Anbieter ein, so gilt die Regelung unter e) entsprechend.
6.
a)
Bei der als "Gebotsverfahren" oder "Bid price" gekennzeichneten Einstellung einer Kaufsache durch den Anbieter, gibt der Anbieter seine Preisvorstellung oder einen Mindestpreis an.
Bei dieser als "Gebotsverfahren" oder "Bid price" gekennzeichneten Art der Veräußerung handelt es sich nicht um ein bindendes Angebot des Anbieters, sondern um die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (invitatio ad offerendum) durch den Kaufinteressenten. Der Anbieter kann seine Aufforderung jederzeit zurückziehen, eine Bindungswirkung entsteht durch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes nicht.
b)
Der Käufer gibt auf diese Anforderung hin durch Rücksendung eines schriftlichen Gebotsscheines ein für vier Wochen geltendes bindendes Angebot ab. Die Vier- Wochenfrist beginnt mit dem Ende der Gebotsfrist, die im Online-Angebot benannt wird. Der Gebotsschein wird durch den Veranstalter zur Verfügung gestellt und zur Wirksamkeit des so abzugebenden Gebotes ist der zur Verfügung gestellte Gebotsschein vollständig ausgefüllt und unterschrieben dem Veranstalter zu übermitteln. Ein Gebotsschein, der inhaltlich geändert wurde und nicht vollständig ausgefüllt ist, ist ungültig.
Gebote können nur in Gebots-Schritten abgegeben werden, zum Beispiel:
bis 10 EURO Gebotsbetrag je 1 Euro
von 10 EURO bis 10.000 EURO Gebotsbetrag je 10 % des aktuellen Gebotsbetrages, abgerundet auf volle Eurobeträge
über 10.000 EURO Gebotsbetrag je 5% des aktuellen Gebotsbetrages, abgerundet auf volle Eurobeträge
Die Mindestgebots-Schritte werden vom Veranstalter nach seinem Ermessen frei festgelegt und werden zu jedem Artikel im Beschreibungstext genannt und vorgegeben. Die Abgabe eines niedrigeren Online-Gebotsbetrages zur Erstellung eines Gebotsscheines ist nicht möglich, die schriftliche Bestätigung eines Gebotes ist auch möglich, wenn der nächste Gebotsschritt zum Zeitpunkt der Bestätigung höher ist. Dies führt zu einer Neuberechnung des nächsten Mindestgebots-Schritts.
c)
Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn auf das Angebot eines Kaufinteressenten hin online, per Fax oder postalisch die Annahme erklärt wird. Die Annahme wird ebenfalls durch Zusendung einer Rechnung nach wirksamer Gebotsabgabe erklärt. Der Veräußerer ist nicht verpflichtet, das höchste Angebot zu akzeptieren.
7.
Online Auktion und Auktion +2
Der Anbieter gibt online einen Mindestpreis an, den er für den Kaufgegenstand zu erzielen wünscht und legt das Ende der Ausschreibungsfrist nach Datum und Uhrzeit fest. Diese Erklärungen stellen ein bindendes Angebot des Anbieters dar.
Eine als Online Auktion angebotene Position endet zu ihrem jeweils angegebenen Zeitpunkt. F?r Online-Auktionen, die mit Auktion+2 gekennzeichnet sind, verlängert sich die Frist automatisch um weitere zwei Minuten, wenn innerhalb der letzten zwei Minuten noch höhere Gebote eingehen. Dieses Verfahren wird solange fortgesetzt, bis lediglich das H?chstgebot für die letzten zwei Minuten vorliegt. Hierdurch sollen Komplikationen aufgrund möglicher zeitlicher Verz?gerungen durch die technischen Gegebenheiten weitestgehend ausgeschlossen werden und dem Bieter damit auch in der Endphase ein reibungsloses Verfahren ermöglicht werden.
Der Käufer erklärt online bindend die Annahme des Angebots unter Angabe eines Preises, der mindestens dem vom Anbieter nach Abs. 1 Satz 1 genannten Preis entsprechen muss. Die Annahme erfolgt unter der Bedingung, dass während der Annahmefrist kein Angebot zu einem höheren Preis abgegeben wird. Der Veranstalter handelt in bezug auf die Annahme sowohl als Erklärungsbote des Käufers als auch als Empfangsbote des Anbieters.
Der Kaufvertrag kommt zwischen dem Anbieter und demjenigen Käufer, der bei Ablauf der Annahmefrist die Annahme zu dem höchsten Preis erklärt hat, zustande. Der Veranstalter teilt dem Anbieter die Kontaktdaten dieses Käufers mit und informiert den Käufer hierüber und teilt ihm die Kontaktdaten des Anbieters mit.
Gebote können nur in folgenden Gebots-Schritten abgegeben werden, zum Beispiel:
bis 10 EURO Gebotsbetrag je 1 Euro
von 10 EURO bis 10.000 EURO Gebotsbetrag je 10 % des aktuellen Gebotsbetrages, abgerundet auf volle Eurobeträge
über 10.000 EURO Gebotsbetrag je 5 % des aktuellen Gebotsbetrages, abgerundet auf volle Eurobeträge
Die Mindestgebots-Schritte werden vom Veranstalter nach seinem Ermessen frei festgelegt und werden zu jedem Artikel im Beschreibungstext genannt und vorgegeben. Die Abgabe eines niedrigeren Gebotes ist nicht möglich.
Alle während der Internetauktion online gemachten Gebote sind bindend. Der Kaufinteressent und Bieter verpflichtet sich zur Abnahme und Zahlung.
8.
Der Anbieter behält sich das Recht vor, Objekte mit Kautionen zu belegen, deren Demontage Schäden an Immobilien und/oder an Eigentum Dritter verursachen können, und bei denen sich der Erwerber zur Wiederherstellung verpflichtet hat bzw. der Erwerber davon ausgehen kann, dass durch die Demontagearbeiten Beschädigungen zu erwarten sind.
9.
Übernimmt der Käufer den Kaufgegenstand nicht spätestens mit Ablauf des ihm mitgeteilten Abholtermins, gerät er mit der Abnahme in Verzug. Der Verkäufer ist berechtigt nach seiner Wahl ohne weitere Aufforderung vom Vertrag zurückzutreten, oder Ersatz für die Aufwendungen, die die verspätete Abholung verursachen, zu verlangen. Dies gilt auch, wenn der Kaufpreis bereits bezahlt ist.
Im Falle des Rücktritts hat der Käufer dem Verkäufer eine Bearbeitungspauschale von 50% des Kaufpreises zu zahlen, maximal jedoch 100 Euro je erworbenem Kaufgegenstand. Dem Verkäufer eventuell zustehende, weitere Schadenersatzansprüche bleiben davon unberührt, zum Beispiel Mindererlöse aus der Wiederverwertung.
Wenn der Käufer den Kaufgegenstand verspätet abnimmt, hat er für jeden Tag der verspäteten Abholung 1% des Kaufpreises, höchstens aber 30 Euro pro Tag zu zahlen, vorbehaltlich eines nachweislich höheren Verspätungsschadens. Soweit der Verkäufer den pauschalisierten Verspätungsschaden fordert, ist dem Käufer der Nachweis eines geringeren Schadens möglich.
10.
Wenn der Ersteher trotz Mahnung und nach Setzung einer Frist von zwei Wochen die Abnahme verweigert, und/oder die fälligen Beträge nicht bezahlt, ist der Anbieter nach Wahl berechtigt, die Rechte aus dem Zuschlag durchzusetzen oder das Gut erneut anzubieten. Eventuelle Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt.
11.
Das Eigentum an den zugeschlagenen Gegenständen geht erst nach vollständiger Bezahlung an den Erwerber über. Gefahrenübergang und Lagerung des ersteigerten Gutes gehen ab Zuschlag oder Veräußerung, ersatzweise Mitteilung hierüber, auf den Erwerber über bzw. zu seinen Lasten. Dies gilt für alle Arten der Veräußerung. Die Positionen gelten mit dem Zuschlag oder der Veräußerung als übergeben.
12.
Die Abholung der Gegenstände muss sofort oder innerhalb der veröffentlichten, ersatzweise schriftlich mitgeteilten Fristen erfolgen - im Einzelfall gelten die Fristen gemäß Bekanntmachung. Die Herausgabe erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung durch den Käufer und Zahlungseingang, bei Zahlung durch Scheck erst nach vorbehaltsloser Gutschrift. Eine Haftung für etwaige Beschädigungen oder Verlust der Güter wird nicht übernommen. Jede Verwahrung und jeder Transport erfolgen auf Kosten und Risiko des Erwerbers. Es steht dem Anbieter frei, jeden verursachten Mehraufwand, auch bei verspäteter Abholung, dem Höchstbieter/Käufer in Rechnung zu stellen.
13.
Die Abholung und Herausgabe der Güter ist nur bei Vorlage der Original-Abrechnung möglich - sollte diese noch nicht vorliegen, gegen Vorlage einer Email über den Zuschlag . Sollte der Erwerber Dritte mit der Abholung beauftragen, ist dies nur mit Vorlage einer entsprechenden, schriftlichen Vollmacht möglich.
14.
In den Verkaufs- und Geschäftsräumen haften die Besucher (Eltern für Ihre Kinder) insbesondere bei Besichtigungen ungeachtet eines Verschuldens für alle verursachten Schäden.
15.
Ein Recht zur Aufrechnung gegen die Kaufpreisforderung des Veräußerers ist ausgeschlossen.
16.
Der Veranstalter hat das Recht, schriftliche Gebote abzulehnen, erteilte Zuschläge zurückzuziehen und die Herausgabe zu verweigern, wenn eine Internetauktion, sowie der Höchstgebotsverlauf vorsätzlich beeinflusst wird, auch wenn der Höchstbieter nicht der Störer ist. Ein Zuschlag ist gegebenenfalls mit einem Vorbehalt zu erteilen, wenn hierfür besondere Gründe vorliegen. Erhält der Bieter keinen vorbehaltlosen Zuschlag, so erlischt sein Gebot.
17.
Der Anspruch zur Teilnahme an den Angeboten dieser Internetseite beziehungsweise zur Nutzung der dafür bereitgehaltenen Systeme, besteht nur im Rahmen der bestehenden Funktionalitäten und des aktuellen Standes der Technik. Hiernach ist es nicht möglich, Computerprogramme (Software) und Datenverarbeitungsanlagen (Hardware) vollkommen fehlerfrei zu entwickeln und zu betreiben. Ebenso ist es nicht möglich, sämtliche Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit dem Medium Internet auszuschließen. Mit der Teilnahme akzeptieren die Nutzer daher, dass es zu zeitweiligen Störungen kommen kann, die durch die Unterbrechung der Stromversorgung oder Fehlern der verwendeten Hard- und Software bedingt sind. In diesem Sinne haftet der Anbieter dieses Internetdienstes nicht für das Zustandekommen von Verbindungen im Internet und auch nicht für das Funktionieren von Computern und Software, die im Rahmen dieses Dienstes bereit gestellt werden. Der Nutzer hat keinerlei Ansprüche gegen den Anbieter, wenn er einen Zuschlag aufgrund von Computerproblemen (Hardware oder Software) nicht erhält, unabhängig davon, ob das Problem bei ihm oder im Internet liegt. Ebenso bestehen keinerlei Ansprüche, wenn ein Gebot aufgrund von Computerproblemen (Hardware oder Software) nicht berücksichtigt wird, unabhängig davon, ob das Problem beim Anbieter oder im Internet liegt.
18.
Ein Nutzer ist nicht berechtigt, Mechanismen, Software oder sonstige Scripts in Verbindung mit der Nutzung der Insolvenzmarkt-Website zu verwenden, die das Funktionieren der Insolvenzmarkt-Website stören können. Ein Nutzer darf keine Maßnahmen ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung der Insolvenzmarkt-Infrastruktur zur Folge haben können. Es ist einem Nutzer nicht gestattet, von be.n generierte Inhalte zu blockieren, zu überschreiben oder zu modifizieren oder in sonstiger Weise störend in die Insolvenzmarkt-Website einzugreifen.
19.
Erfüllungsort ist der Standort der Güter bzw. Ort der Veranstaltung, ersatzweise Detmold.
(c) be.n GmbH 04-2006, be.n, benunity, insosale und chancunity sind eingetragene Markennamen.
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